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2 minBarrierefreiheit bei Live-Events. Warum «nice to have» keine Option mehr ist

Barrierefreiheit wird in der Event-Branche oft als Zusatzleistung behandelt. Ein Rollstuhlplatz hier, ein Gebärdensprach-Dolmetscher:in dort, fertig. Doch wer so denkt, übersieht nicht nur einen wachsenden Teil des Publikums, sondern auch eine sich wandelnde Gesetzeslage und veränderte gesellschaftliche Erwartungen.
In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung. In der EU sind es über 87 Millionen. Viele von ihnen besuchen regelmässig Veranstaltungen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu kommen ältere Menschen mit nachlassender Hörfähigkeit, internationale Gäste, die der Veranstaltungssprache nicht mächtig sind, und alle, die von besserer Audioqualität und Untertiteln profitieren.
Die regulatorischen Anforderungen verschärfen sich. Der European Accessibility Act (EAA), der ab 2025 greift, verlangt von Dienstleistern, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. In der Schweiz hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bereits heute Geltung für öffentliche Veranstaltungen. Wer erst reagiert, wenn die Vorschrift kommt, hat den richtigen Zeitpunkt verpasst.
Doch jenseits aller Regulierung gibt es ein einfaches Argument: Ein Event, das alle einschliesst, ist ein besseres Event. Wenn Teilnehmende den Inhalt verstehen, ob per Live-Transkript, Audiostream auf ihr Hörgerät oder Übersetzung in ihre Sprache, steigt die Qualität des Erlebnisses für alle. Die besten Veranstalter:innen haben das erkannt. Der Eurovision Song Contest 2025 in Basel, das ESAF 2025, die ETH Zürich, sie alle setzen auf umfassende Barrierefreiheit, weil sie wissen: Inklusion ist kein Kostenpunkt, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Für Event-Verantwortliche bedeutet das: Barrierefreiheit gehört in die Planung von Anfang an. Nicht als Sonderposten im Budget, sondern als fester Bestandteil der Veranstaltungskonzeption. Die Technologie dafür existiert. Die Frage ist nur, ob man sie nutzt.
In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung. In der EU sind es über 87 Millionen. Viele von ihnen besuchen regelmässig Veranstaltungen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu kommen ältere Menschen mit nachlassender Hörfähigkeit, internationale Gäste, die der Veranstaltungssprache nicht mächtig sind, und alle, die von besserer Audioqualität und Untertiteln profitieren.
Die regulatorischen Anforderungen verschärfen sich. Der European Accessibility Act (EAA), der ab 2025 greift, verlangt von Dienstleistern, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. In der Schweiz hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bereits heute Geltung für öffentliche Veranstaltungen. Wer erst reagiert, wenn die Vorschrift kommt, hat den richtigen Zeitpunkt verpasst.
Doch jenseits aller Regulierung gibt es ein einfaches Argument: Ein Event, das alle einschliesst, ist ein besseres Event. Wenn Teilnehmende den Inhalt verstehen, ob per Live-Transkript, Audiostream auf ihr Hörgerät oder Übersetzung in ihre Sprache, steigt die Qualität des Erlebnisses für alle. Die besten Veranstalter:innen haben das erkannt. Der Eurovision Song Contest 2025 in Basel, das ESAF 2025, die ETH Zürich, sie alle setzen auf umfassende Barrierefreiheit, weil sie wissen: Inklusion ist kein Kostenpunkt, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Für Event-Verantwortliche bedeutet das: Barrierefreiheit gehört in die Planung von Anfang an. Nicht als Sonderposten im Budget, sondern als fester Bestandteil der Veranstaltungskonzeption. Die Technologie dafür existiert. Die Frage ist nur, ob man sie nutzt.